Schuldfähigkeitsbegutachtung bei schwerer anderer seelischer Störung – praxisnah
Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen,
wir freuen uns, Sie zu unserem 5. Gutachtenseminar einzuladen, Schuldfähigkeitsbegutachtung bei schwerer anderer seelischer Störung – praxisnah. Gerade beim vierten Eingangsmerkmal des § 20 StGB, bei Persönlichkeitsstörungen und sexuellen Devianzen, ist die Beurteilung oft diffizil. Umso wichtiger ist die Auseinandersetzung mit dem genauen Vorgehen und den hier gegebenen Besonderheiten.
Wie gewohnt arbeiten wir praxisnah mit konkreten Gutachtenfällen bzw. haben sich betroffene Probanden bereit erklärt, sich zu Fortbildungszwecken im Seminar von den Referent:innen explorieren zu lassen.
Die theoretischen Inhalte werden immer wieder anhand konkreter Fallbeispiele aus der forensischen Praxis veranschaulicht und diskutiert.
Nähere Informationen entnehmen Sie bitte dem anhängenden Flyer und der dort verlinkten Internetseite.
Leiten Sie die Informationen gerne auch an interessierte Kolleginnen und Kollegen, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter weiter. Wir freuen uns auf einen kollegialen Austausch mit Ihnen und darauf, Sie zu unserem 5. Gutachtenseminar zu begrüßen.