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Freiheitsentziehung & Zwangsbehandlung im Krankenhaus - Aktuelle rechtliche Grundlagen


Ziele und Inhalte der Veranstaltung:
Ärzte stehen nahezu täglich vor der Entscheidung, die Freiheit von Patienten einschränken zu müssen. Beispielhaft sei hier auf das Durchgangssyndrom nach durchgeführter OP verwiesen. In diesem Zusammenhang sind die rechtlichen Rahmenbedingungen von Fixierungen und Zwangsbehandlungen zu berücksichtigen, da Fehler hier zu zivil- und strafrechtlicher Verantwortung führen können. Im Rahmen der Fortbildung erläutert der Referent die rechtlichen Voraussetzungen freiheitsentziehender Maßnahmen, grenzt die öffentlich-rechtliche Unterbringung von der Unterbringung im Betreuungsrecht ab, geht auf die rechtlichen Voraussetzungen der Zwangsbehandlung ein und macht auf die zivil- und strafrechtliche Verantwortung aufmerksam. Die Teilnehmenden erhalten dazu hilfreiche Informationen, um Gefahren möglichst zu vermeiden.

Veranstaltung Nr.: 24FS0002

Zielgruppe:
Ärzte, Pflegende, Psychologen

Termine:

Donnerstag, 25.01.2024 bis Donnerstag, 25.01.2024, 14:00 - 15:30 Uhr

Ort:
Web-Seminar via Webex
,

Teilnehmerzahl:
max. 25

Dozenten:
Prof. Tobias Noll

Gebühr:
40,00 € zzgl. 7 % MwSt. für unsere externen Kunden.
Für Beschäftigte des Landeskrankenhauses (AöR) wurden die Kosten bereits durch den Arbeitgeber bezahlt.

Hinweise:
Die Akkreditierung der Veranstaltung ist bei der BÄK beantragt.

Ihre Ansprechperson:
Maike Söller
(02632) 407 5610
m.soeller@landeskrankenhaus.de




Rhein-Mosel-Akademie

Vulkanstraße 58 | 56626 Andernach
(02632) 407- 5614
(02632) 407- 5805
info@rma.landeskrankenhaus.de

Öffnungszeiten

Montag bis Donnerstag von 8.00-15.00 Uhr
Freitag von 8.00-14.00 Uhr