AZAV (Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung) zertifiziert
Das Landeskrankenhaus (AöR) hat den Nachweis erbracht, dass ein Qualitätsmanagementsystem angewendet wird das die Forderungen nach § 2 der Rechtsordnung zum SGB III (AZAV) erfüllt. Als Einrichtung des Landeskrankenhauses (AöR) bietet die Rhein-Mosel-Akademie Maßnahmen in diesem Bereich an. Das aktuelle Zertifikat können Sie hier einsehen.
Staatliche Anerkennung als Weiterbildungsstätte
Die Weiterbildungsstätte der Rhein-Mosel-Akademie ist auf Grund des Landesgesetzes über die Weiterbildungen in den Gesundheitsfachberufen vom 17.11.1995 (GVBL. S. 471, BS 2124-20) in Verbindung mit der Landesverordnung zur Durchführung des Landesgesetzes über die Weiterbildung in den Gesundheitsfachberufen vom 13.02.1998 (GVBL. S. 1-38, BS 2124-20-1) als staatlich anerkannte Weiterbildungsstätte zugelassen.
Zertifizierung Landespsychotherapeutenkammer
Nahezu alle Veranstaltungen, die von den Ärztekammern zertifiziert wurden, werden auch von der Landespsychotherapeutenkammer Rheinland-Pfalz als zertifiziert anerkannt. Veranstaltungen, die explizit für Psychotherapeuten ausgewiesen sind, werden bei der Landespsychotherapeutenkammer Rheinland-Pfalz zertifiziert.