Rechtliche Fragestellung in der Behandlung psychisch kranker Menschen - Zwangsmaßnahmen und Fixierung
Ziele und Inhalte der Veranstaltung:
In einer dreiteiligen Online-Fortbildungsreihe wird praxisnah die wichtigsten rechtlichen Grundlagen vermittelt, die im Rahmen der Behandlung, Betreuung und Unterbringung psychisch kranker Menschen relevant sind.
Anhand von Fallbeispielen werden typische Entscheidungssituationen diskutiert und Unsicherheiten im Umgang mit rechtlichen Vorgaben abgebaut.
Zwangsmaßnahmen und Fixierung
Zwangsmaßnahmen stellen sowohl für Behandler*innen als auch für Betroffene eine hohe ethische und rechtliche Herausforderung dar. Dieses Modul beleuchtet die gesetzlichen Grundlagen, die Voraussetzungen und Grenzen von Zwangsmaßnahmen sowie die Anforderungen an die Dokumentation, die richterliche Genehmigung und die Nachsorge.
Themen sind u. a.:
- Rechtliche Grundlagen nach PsychKHG und BGB
- Voraussetzungen und Ablauf einer Fixierung und anderer freiheitsentziehender Maßnahmen
- Grenzen des rechtfertigenden Notstands (§ 34 StGB)
- Dokumentationspflichten und gerichtliches Genehmigungsverfahren
- Rechte der Patient*innen und Anforderungen an die Nachbetreuung
- Möglichkeiten und Grenzen der Delegation ärztlicher Aufgaben durch die Polizei im Notdienst
Lernziele:
- Sicherheit im Umgang mit rechtlichen Vorgaben zu Zwangsmaßnahmen erlangen
- Wissen um Alternativen und Deeskalationsstrategien erweitern
- Handlungssicherheit in ethisch schwierigen Situationen entwickeln
Weitere Termine der Veranstaltungsreihe:
Das Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz (PsychKHG)
Donnerstag, 19.02.2026, 14:00 - 15:30 Uhr
Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) und Vorsorgevollmacht
Donnerstag, 12.03.2026, 14.00-15.30 Uhr

Veranstaltung Nr.: 26FS0008
Zielgruppe:
Ärzte, Pflegende, Psychologen
Donnerstag, 21.05.2026 bis Donnerstag, 21.05.2026, 14:00 - 15:30 Uhr
Ort:
Web-Seminar via Webex
,
Teilnehmerzahl:
max. 25
Dozenten:
Prof. Dr. Hendrik Schneider
Gebühr:
43,00 € zzgl. 7 % MwSt. für unsere externen Kunden
Für Beschäftigte des Landeskrankenhauses (AöR) wurden die Kosten bereits durch den Arbeitgeber bezahlt.
Hinweise:
Fortbildungspunkte (vorbehaltlich Anerkennung durch die Landespflegekammer Rheinland-Pfalz): 2
Die Akkreditierung der Veranstaltung ist bei der BÄK beantragt. Ab dem 01.01.2026 müssen Teilnehmende der Veranstaltung selbständig die Punkteübermittlung an die Bundesärztekammer vornehmen. Die dafür erforderliche Akkreditierungsnummer wird Ihnen über die Teilnahmebescheinigung zugestellt.
Ihre Ansprechperson:
Manuela Krebs
(02632) 407 5613
m.krebs@landeskrankenhaus.de