Rechtliche Fragestellung in der Behandlung psychisch kranker Menschen - Das Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz (PsychKHG)
Ziele und Inhalte der Veranstaltung:
In einer dreiteiligen Online-Fortbildungsreihe wird praxisnah die wichtigsten rechtlichen Grundlagen vermittelt, die im Rahmen der Behandlung, Betreuung und Unterbringung psychisch kranker Menschen relevant sind.
Anhand von Fallbeispielen werden typische Entscheidungssituationen diskutiert und Unsicherheiten im Umgang mit rechtlichen Vorgaben abgebaut.
Das Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz (PsychKHG)
Das Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz (PsychKHG) bildet die rechtliche Grundlage für die Unterbringung und Behandlung psychisch kranker Menschen in akuten Krisensituationen.
In diesem Modul erhalten Sie einen Überblick über die wesentlichen Inhalte des Gesetzes, insbesondere über Voraussetzungen, Verfahren und Zuständigkeiten bei einer Unterbringung nach PsychKHG.
Anhand praktischer Beispiele werden typische Fragen aus dem Klinikalltag besprochen, z. B.:
- Wann liegt eine akute Eigen- oder Fremdgefährdung vor?
- Welche Anforderungen gelten an die ärztliche Begutachtung und Dokumentation?
- Welche Rechte haben die betroffenen Personen?
- Abgrenzung zu freiheitsentziehenden Maßnahmen außerhalb des PschKHG
- Rechtssichere Durchführung behandlungsbegleitender Sicherungsmaßnahmen
- Zwangsbehandlung im Licht der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts
Lernziele:
- Grundkenntnisse des PsychKHG erwerben oder auffrischen
- Rechtssicherheit im Umgang mit Unterbringungssituationen gewinnen
- Verantwortlichkeiten und Abläufe in der Praxis sicher anwenden
Weitere Termine der Veranstaltungsreihe:
Zwangsmaßnahmen und Fixierung
Donnerstag, 05.03.2026, 14.00-15.30 Uhr
Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) und Vorsorgevollmacht
Donnerstag, 12.03.2026, 14.00-15.30 Uhr

Veranstaltung Nr.: 26FS0007
Zielgruppe:
Ärzte, Pflegende, Psychologen
Donnerstag, 07.05.2026 bis Donnerstag, 07.05.2026, 14:00 - 15:30 Uhr
Ort:
Web-Seminar via Webex
,
Teilnehmerzahl:
max. 25
Dozenten:
Prof. Dr. Hendrik Schneider
Gebühr:
43,00 € zzgl. 7 % MwSt. für unsere externen Kunden
Für Beschäftigte des Landeskrankenhauses (AöR) wurden die Kosten bereits durch den Arbeitgeber bezahlt.
Hinweise:
Fortbildungspunkte (vorbehaltlich Anerkennung durch die Landespflegekammer Rheinland-Pfalz): 2
Die Akkreditierung der Veranstaltung ist bei der BÄK beantragt. Ab dem 01.01.2026 müssen Teilnehmende der Veranstaltung selbständig die Punkteübermittlung an die Bundesärztekammer vornehmen. Die dafür erforderliche Akkreditierungsnummer wird Ihnen über die Teilnahmebescheinigung zugestellt.
Ihre Ansprechperson:
Manuela Krebs
(02632) 407 5613
m.krebs@landeskrankenhaus.de