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Rechtliche Fragestellung in der Behandlung psychisch kranker Menschen - Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) und Vorsorgevollmacht
Ziele und Inhalte der Veranstaltung:
In einer dreiteiligen Online-Fortbildungsreihe wird praxisnah die wichtigsten rechtlichen Grundlagen vermittelt, die im Rahmen der Behandlung, Betreuung und Unterbringung psychisch kranker Menschen relevant sind.
Anhand von Fallbeispielen werden typische Entscheidungssituationen diskutiert und Unsicherheiten im Umgang mit rechtlichen Vorgaben abgebaut.
Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) und Vorsorgevollmacht
Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) regelt zentrale Aspekte der rechtlichen Betreuung, Einwilligungsfähigkeit und Vertretung im medizinischen Kontext. In diesem Modul werden die wichtigsten Regelungen des Betreuungsrechts erläutert und anhand praxisnaher Beispiele erklärt, wie Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung in der psychiatrischen Versorgung wirken.
Themen sind u. a.:
- Bedeutung und Grenzen der Patient*innen-Einwilligung für die Behandlung
- Einwilligungsfähigkeit und Stellvertretung nach BGB
- Rolle und Aufgaben von Betreuer*innen
- Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung in der Praxis
- Schnittstellen zum PsychKHG
- Ehegattennotvertretungsrecht in der Psychiatrie
Lernziele:
- Grundlagen des BGB im medizinisch-psychiatrischen Kontext verstehen
- Bedeutung, Anwendung und Reichweite von Vorsorgevollmachten kennen
- Schnittstellen zwischen Betreuungsrecht und PsychKHG einordnen können
Weitere Termine der Veranstaltungsreihe:
Das Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz (PsychKHG)
Donnerstag, 19.02.2026, 14:00 - 15:30 Uhr
Zwangsmaßnahmen und Fixierung
Donnerstag, 05.03.2026, 14.00-15.30 Uhr

Veranstaltung Nr.: 26FS0009
Zielgruppe:
Ärzte, Pflegende, Psychologen
Donnerstag, 28.05.2026 bis Donnerstag, 28.05.2026, 14:00 - 15:30 Uhr
Ort:
Web-Seminar via Webex
,
Teilnehmerzahl:
max. 25
Dozenten:
Prof. Dr. Hendrik Schneider
Gebühr:
43,00 € zzgl. 7 % MwSt. für unsere externen Kunden
Für Beschäftigte des Landeskrankenhauses (AöR) wurden die Kosten bereits durch den Arbeitgeber bezahlt.
Hinweise:
Fortbildungspunkte (vorbehaltlich Anerkennung durch die Landespflegekammer Rheinland-Pfalz): 2
Die Akkreditierung der Veranstaltung ist bei der BÄK beantragt. Ab dem 01.01.2026 müssen Teilnehmende der Veranstaltung selbständig die Punkteübermittlung an die Bundesärztekammer vornehmen. Die dafür erforderliche Akkreditierungsnummer wird Ihnen über die Teilnahmebescheinigung zugestellt.
Ihre Ansprechperson:
Manuela Krebs
(02632) 407 5613
m.krebs@landeskrankenhaus.de